Energieeinsparverordnung: Heizungs-Check ist ein Muss!

Viele Heizungen arbeiten nicht effizient genug. Die zweite Energieeinsparverordnung des Bundes schreibt deshalb eine Pflicht zur Heizungsprüfung vor.


Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen bis zum 15. September 2024 einen Heizungscheck durchführen. Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine, wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung.

Check und Optimierung: Das kann teuer werden!
Wichtig, neben dem Check ist man auch verpflichtet, Optimierungen ausführen zu lassen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Gasheizungen effizienter arbeiten. Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen zusätzlich einen hydraulischen Abgleich vornehmen.

Mein Tipp: Mit Bausparen Rücklagen bilden! Planen Sie vorausschauend. Legen Sie jetzt ein Bausparkonto an, um Eigenkapital für den Check und die Optimierung der Gasheizung zurückzulegen.

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