Solardachpflicht kommt – jetzt schon an die Finanzierung denken

Wer ab 1. Januar 2023 ein neues Gebäude in Hamburg oder Schleswig-Holstein baut, muss auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installieren.

In Niedersachsen gilt die Solarpflicht für Wohngebäude ab Januar 2025.
Für Hamburger außerdem wichtig: Wer als Immobilienbesitzer sein Dach ab 2025 erneuert, muss die Aufrüstung mit Solarmodulen einplanen.

Auch wenn von der Politik geplant ist, die Photovoltaikanlagen steuerlich zu begünstigen und Vergütungen für die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz attraktiv zu gestalten, müssen die Anlagen zunächst vom Immobilienbesitzer bezahlt werden. Dafür ist nicht immer ausreichend Eigenkapital verfügbar. Die gute Nachricht ist: Mit Voraussicht können Sie den Kostenbedarf und eine sichere Finanzierung planen!

Mein Tipp: Planen Sie jetzt schon die Finanzierung klimafreundlicher Technik ein. Diese Investitionen kommen garantiert in den nächsten Jahren auf Sie zu. Deshalb: Sparen Sie einfach vor!
Ich berate Sie gern zu den verschiedenen Optionen der Finanzierung – inklusive Nutzung möglicher Fördertöpfe! Melden Sie sich einfach unter 040-790 117 74 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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