Der Hamburger Senat hat am 16. März 2021 den Gesetzentwurf für eine neue Grundsteuer beschlossen.
Damit weicht Hamburg von der Vorlage der Bundesregierung ab und setzt auf ein eigenes Wohnlage-Modell. Die neue Grundsteuer soll das Wohnen deutlich begünstigen. Sie unterscheidet bei der Bemessungsgrundlage nach Flächengrößen, Nutzungsart und Wohnlagen, nicht nach reinen Bodenrichtwerten.
Die neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten. Im kommenden Jahr sollen Hamburger Grundstücksbesitzer eine neue Feststellungserklärung abgeben, in der die Grundfläche sowie die Wohn- und Nutzfläche der Gebäude anzugeben sind.
Zudem will der Hamburger Senat über eine neue Grundsteuer C baureife, unbebaute Grundstücke ab 2025 höher besteuern. Damit hofft der Hamburger Senat Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und Wohnungsbau zu fördern. Lassen Sie es nicht soweit kommen! Ich unterstütze Sie gern bei der Finanzierung Ihrer Traumimmobilie!
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